Förderung
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, bzw. über die BAFA werden zur Zeit verschiedene Förderungen in Form eines Zuschusses gewährt.
Über das Programm 455-E der KfW werden Zuschüsse für bauliche Maßnahmen gewährt, mit denen die Sicherheit erhöht wird.
Über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA werden Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes gewährt.
Eine Übersicht können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Auf Wunsch übernehmen wir gern die Antragstellung für das Programm 455-E der KfW für Sie. Dazu benötigen wir lediglich eine Vollmacht von Ihnen. Diese können Sie hier herunterladen: ► Vollmacht
Der Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA kann nur von einem Energieeffizienzexperten gestellt werden.
Kompetente Beratung erhalten Sie auch hier:
- KfW unter der kostenfreien Servicenummer: 0800-5399002 (von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr)
- BAFA unter der Nummer: 06196-9081009
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der KfW, bzw. der BAFA.
Fenster
Voraussetzungen:
Uw-Wert ≤ 0,95 W/m“K
Energieeffizienz-Experte1)
Programm:
BAFA-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude
► direkt zur BAFA-Seite
Förderung: 20%
Haustüren3)
Voraussetzungen:
RC 2
Programm:
KfW-Programm 455-E
► direkt zur KfW-Seite
► Merkblatt herunterladen
► Steckbrief herunterladen
Förderung: 10 – 20%2)
Haustüren
Voraussetzungen:
Ud-Wert ≤ 1,30 W/m“K
Energieeffizienz-Experte1)
Programm:
BAFA-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude
► direkt zur BAFA-Seite
Förderung: 20%
Garagentore4)
Voraussetzungen:
RC 2
Programm:
KfW-Programm 455-E
► direkt zur KfW-Seite
► Merkblatt herunterladen
► Steckbrief herunterladen
Förderung: 10 – 20%2)
Sicherheits-
beschläge
Voraussetzungen:
DIN 18104, Teil 1 + 2
oder RC 2 nach DIN EN 1627
Programm:
KfW-Programm 455-E
► direkt zur KfW-Seite
► Merkblatt herunterladen
► Steckbrief herunterladen
Förderung: 10 – 20%2)
1) auf Wunsch können wir Ihnen einen Energieeffizienz-Experten vermitteln
2) Bis 1.000 € Investitionskosten: Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten. Darüber hinausgehende Investitionskosten: 10% der förderfähigen Kosten
3) ebenso Nebeneingangstüren, sofern ein Zugang zur Wohnung möglich ist.
4) Sofern ein Zugang zur Wohnung möglich ist.